Qualifikationen

Goldener Meisterbrief

 

Aus Anlass des 50-jährigen Meisterjubiläums und in Anerkennung hervorragender Leistungen im und für das Handwerk wird hiermit

 

Malermeister

Günter Niggemann

Borgentreich

 

der Goldene Meisterbrief verliehen: Zur bleibenden Erinnerung und mit den besten Wünschen für die Zukunft.

 

Bielefeld, 01. Juli 2015

Mit Günter Niggemann 50 Jahre gemeinsam gestaltet 

- Maler Einkauf (2015)

Zertifikat Energieberater

 

Maler- und Lackierermeister

Günter Niggemann, geboren am 14.08.1968

34434 Borgentreich

hat sich als

 

Energieberater im Maler-

und Lackiererhandwerk

"Fassadenplaner für Energieeinsparung und Wetterschutz mit Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS)"

 

durch Teilnahme an der Schulungsmaßnahme

vom 3. bis 5. Dezember 2008 in Arnsberg

und erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung qualifiziert.

 

Es wurden die umseitig aufgeführten Lehrgangsinhalte vermittelt und geprüft. Der Lehrgang wurde unterstützt durch den Fach-verband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V.

Silberne Ehrennadel

 

Durch langjährige aktive Mitarbeit in der Berufsorganisation des Maler- und Lackiererhandwerks hat sich

 

Herr Günter Niggemann

besondere Verdienste erworben

 

als Dank und Anerkennung verleiht der Vorstand des Maler- und Lackierer-Innungsverbandes Westfalen die

 

Silberne Ehrennadel

 

Dortmund, den 8. November 1997

Meisterbrief

 

vor dem zuständigen Meisterprüfungs-Ausschuss bei der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat

 

Günter Josef Niggemann, Borgentreich

geboren am 14.08.1968 in Warburg

die Meisterprüfung im 

Maler- und Lackierer - Handwerk bestanden.

 

Damit ist das Recht erworben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Meistertitel zu führen, einen Handwerksbetrieb nach Eintragung in die Handwerksrolle zu eröffnen und Lehrlinge auszubilden. 

 

Bielefeld, 8.06.1993

Meisterbrief

 

Herr Günter Niggemann geb. am 6. Juli 1942 in Manrode hat vor dem unterzeichnenden Prüfungsausschuss am 1. Juli 1965 

 

die Meisterprüfung im Maler-Handwerk bestanden. 

 

Damit ist das Recht erworben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Meistertitel zu führen, einen selbstständigen Betrieb nach Eintragung in die Handwerksrolle zu eröffnen und Lehrlinge auszubilden. 

 

Meister im Handwerk sein heißt: Höchstleistungen erstreben, einen tüchtigen Nachwuchs heranbilden und dem Volksganzen dienen.